Hegeringe der KJS Rendsburg-Ost
Für alle Hegeringe gilt:
- Ein Hegering umfasst einen oder mehrere Jagdbezirke.
- Die Hegeringe haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Sie sind unselbständige Untergliederungen der Kreisjägerschaft.
- Eine Vereinsmitgliedschaft besteht nur in der KJS und im LJV.
- Zu den Hegeringen gehören die Mitglieder der Kreisjägerschaft, die entweder ihre Hauptwohnung oder ihren Jagdbezirk oder ihre Jagderlaubnis in dem Bezirk des Hegeringes haben.

Nachfolgend eine Liste der Hegeringe der KJS Rendsburg Ost:
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